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Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Allen Geschäften mit DTS liegen die nachstehenden Bedingungen
zugrunde.
- Die Verbindlichkeit des Vertrages tritt mit dem Unterschrift und
der Abgabe der Anmeldung in Kraft.
- Bei nicht vollbelegten Kursen kann es zu Zeitplanveränderungen
kommen, die eine erneute Absprache erforderlich machen. Sollte die geplante
Teilnehmerzahl nicht zustande kommen, so gilt automatisch die Gebühr
für die jeweils entstandene Teilnehmerzahl.
- Vom Kursteilnehmer versäumte Trainerstunden können nicht
nachgespielt werden und sind zu bezahlen.
- Die Wahl der Trainer ist der Tennisschule vorbehalten.
- Im übrigen gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen
und Hallenordnungen der jeweiligen Tennisclubs und kommerziellen Anlagen.
- Die genannten Preise gelten jeweils bis zum Erscheinen der neue Preisliste.
- Aufsicht bei Kindern:
Unsere Aufsichtspflicht bei minderjährigen Kindern beschränkt
sich auf die Dauer des Trainings. Wir können vor Beginn und nach
dem Ende des Trainings leider keine Aufsichtspflicht übernehmen.
Die Eltern/Erziehungsberechtigten müssen deshalb dafür Sorge
tragen, ihr(e) Kind(er) pünktlich zu uns bringen und nach dem Training
auch pünktlich wieder in Empfang zu nehmen. Informieren Sie Ihre
Kinder, dass sie den Trainingbereich nicht verlassen dürfen und
den Anweisungen des Trainers Folge leisten müssen. Wir übernehmen
keine Haftung, wenn ein Kind den Trainingbereich verlässt!
- Ausschluss vom Training:
Wir behalten uns vor, im Einzelfall Trainingsteilnehmer aus einer Gruppe
auszuschließen, wenn diese trotz Ermahnung den Anweisung des Trainers
keine Folge leisten oder das Training stören. Dies gilt auch für
Kinder. Eltern willigen darin ein, dass ihr Kind in einem solchen Fall
im Trainingsbereich bleiben muss, bis es abgeholt wird. In diesen Fall
der/die Ausgeschlossene keinen Anspruch auf Erstattung seines(Anteiliges)
Trainingsentgelts.
- Ausgefallene Stunden:
Sofern vereinbarte Trainingstermine nicht eingehalten werden können,
muss der Kunde uns unverzüglich, spätestens aber 24 Stunden
vor dem Termin unterrichten. Anderenfalls entfällt unsere Leistungsverpflichtung.
Unser Anspruch auf das Trainingsentgelt bleibt erhalten. Rechzeitig
abgesagte oder wegen Unbespielbarkeit des Platzes ausgefallene Stunden
werden nachgespielt. Sofern dies trotz bester Bemühungen innerhalb
von 6 Monaten nicht möglich ist, entfällt unsere Leistungsverpflichtung.
Im diesen Fall behält die Tennisschule das Trainerhonorar.
- Haftung:
Unsere Haftung für Schäden im Zusammenhang mit dem Training
beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
- Mängelrügen und Gewährleistung
Beanstandungen wegen mangelhafter und/oder fehlender Leistung sind uns
spätestens am 2. auf den folgenden Tag der Trainerstunde schriftlich
mitzuteilen. Dies gilt auch für etwaige durch das Training entstandene
Schäden an Personen und/oder Sachen. Die Frist beginnt in diesen
Fall mit der Entdeckung des Schadens. Nach Ablauf der Frist gilt unsere
Leistung als genehmigt. Etwaige
Mängelrügen sind dann ausgeschlossen.
- Inkasso:
Das vereinbarte Trainingsentgelt ist jeweils mit Beendigung einer Trainingseinheit
, bei Trainingsblocken mit Beginn des Blocks fällig. Wir sind berechtigt,
vor Trainingsbeginn einen angemessenen Honorarvorschuss zu verlangen.
Zur Verwaltungsvereinfachung erteilt uns der Kunde eine Einzugsermächtigung.
Eine Zahlung kann mit befreiender Wirkung nur auf das in der Trainingsbestätigung
angegebene Konto geleistet werden. Im Verzugsfall ist unsere Forderung
mit 2% Zinsen p.a. über dem jeweils gültigen gesetzlichen
Zinssatz zu verzinsen. Dem Kunden bleibt nachgelassen, einen geringeren
Verzugsschaden nachzuweisen.
- Datenschutz:
Ihre persönlichen Daten werden bei uns elektronisch gespeichert.
Eine Weitergabe Ihre Daten an Dritte erfolgt nicht. Nach Beendigung
des Trainings sind wir befugt, Ihre Daten für die Dauer von 3 Jahren
aufzubewahren.
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